Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Das bedeutet, dass er in zeitlichen Abständen von jeweils drei …
Tag: 22. April 2015
Die nicht ganz freiwillige Spende
Nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG sind Ausgaben zur Förderung bestimmter als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke innerhalb einer gesetzlich festgelegten Obergrenze als Sonderausgaben abziehbar. Die erkennbare Ausrichtung der Förderung auf einen dieser steuerbegünstigten Zwecke ist das entscheidende …