Erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe – (SGB XII) erhalten und bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben, besitzen grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen für den Lebensunterhalt nach der Regelbedarfsstufe …