Die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals haftet nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Bewertungsportal. Im dem jetzt vom Bundesgerichtshofs entschiedenen Fall verlangte die Inhaberin eines …