Die Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und 5 EStG 2009 ist bei in der Schweiz beschäftigtem Grenzgänger (Art. 15a DBA-Schweiz) analog anwendbar.
Die Tatsache, dass wegen des ausländischen Arbeit-gebers kein Lohnsteuerabzug durchgeführt wurde, steht der An-wendung der Härtefallregelung des …