Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der für die Berechnung des Zusatzzolls maßgebliche cif-Einfuhrpreis der fob-Preis des letzten drittländischen Verkäufers zuzüglich der tatsächlichen Transport- und Versicherungskosten ist – und zwar auch dann, wenn nach dem tatsächlichen Verbringen in das …