Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass durch eine “demnächst” zugestellte Räumungsklage die Frist für den Widerspruch gegen eine stillschweigende Verlängerung Mietverhältnisses gewahrt werden kann.
Der 63-jährige Beklagte ist der Sohn der ursprünglichen Klägerin, die nach der Berufungsverhandlung verstorben ist. Ihr
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