Das zu einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Doppelstockparker (Duplex-Parker) gehörende Fahrblech ist – auch soweit es entfernt werden kann, ohne die Funktionsfähigkeit der Hebeanlage im Übrigen zu beeinträchtigen – nicht sondereigentumsfähig.
Kosten von Instandsetzungsmaßnahmen an diesen Duplex-Parkplätzen können nicht abweichend von …