Beschwerdefrist – und der PKH-Antrag

Für die versäumten Fristen für die Einlegung und Begründung der Beschwerde ist dem Beschwerdeführer im Fall eines vorangegangenen Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) gemäß § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, sofern  der Antragsteller noch innerhalb der Rechtsmittelfrist …

Postausgangskontrolle – und das Fristfax

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige …

Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz – und die Wiedereinsetzung

Begehrt der Rechtsmittelführer Verfahrenskostenhilfe, muss er in der Beschwerdeinstanz mit der Ablehnung des Verfahrenskostenhilfegesuchs wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen, wenn sich nach der erstinstanzlichen Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wesentliche Änderungen ergeben haben 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der …

Die nicht notierte Vorfrist

Mit der Wiedereinsetzung bei mangelnder Notierung einer Vorfrist hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Ausgangspunkt hierfür war ein vom Berufungsgericht abgelehnter Wiedereinsetzungsantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist. Dabei hat das Berufungsgericht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Anforderungen an das, was …

Parteienfinanzierung – und der verspätet abgegebene Rechenschaftsbericht

Die Rückzahlungsforderungen des Deutschen Bundestages gegenüber der Partei Liberal-Konservative-Reformer sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin rechtlich nicht zu beanstanden. Mehr als den ihr zugesprochenen Betrag kann sie nicht beanspruchen. Die politische Partei „Liberal-Konservative-Reformer“ des vormaligen AfD-Bundessprechers Prof. Bernd Lucke erhielt …

Revisionsbegründung – und die fehlende Seite

Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient nicht der Heilung von Zulässigkeitsmängeln von fristgemäß erhobenen Verfahrensrügen. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Wiederholung einer zunächst von Verteidigern nicht formgerecht vorgetragenen und daher unzulässigen Verfahrensrüge widerspräche im Übrigen der Systematik des Revisionsverfahrens. …