Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens besteht ein Anspruch der Mitunterzeichner, dieses nicht durch die Schaffung von Tatsachen obsolet werden zu lassen.
So hat es etwa das Verwaltungsgericht Gießen den Magistrat der Stadt Braunfels vorläufig verpflichtet, Pacht- …











































