Der Bundesfinanzhof hat sich in zwei Urteilen mit der Umsatzsteuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber – einerseits für die Rechtslage bis 2008 und anderseits für die Rechtslage ab 2009 – befasst:
- Die Steuerbefreiung der mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbundenen