Tanzkurse eines gemeinnützigen Vereins können eine sportliche Veranstaltung i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sein.
ach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind steuerfrei die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die etwa …