Die Auslegung eines Verwaltungsaktes richtet sich danach, ob die Äußerung des Finanzamt als eine Entscheidung über eine Streitigkeit i.S. des § 218 Abs. 2 AO anzusehen ist, ob das Finanzamt also mit ihr nach dem für den Adressaten objektiv erkennbaren …
Schlagwort: Steuerrecht
Nichtigkeitsklage – wegen unterbliebener Vorlage an den Großen Senat?
Wird mit der Wiederaufnahmeklage in Form der Nichtigkeitsklage der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat des Bundesfinanzhofs entschieden habe, ohne die strittige Rechtsfrage dem Großen Senat vorzulegen, muss zugleich ein hierin liegendes willkürliches Verhalten des Gerichts substantiiert dargelegt …
Steuerrecht im Mai 2015
Bewertung von Minderheitsbeteiligung und eine Bierdeckelsammlung; die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer; Fahrtaufwendungen und Honorarrückforderungen; Einspruchs-und Klagebefugnisse und selbst erbrachte Pflegeleistungen als außergewöhnliche Belastung.
Das war das Steuerrecht im Mai 2015:
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Wechsel auf der Richterbank – nach der Zeugenvernehmung
Bei einem Richterwechsel nach vorangegangener Beweisaufnahme ist zwingend erforderlich, dass sich die neu hinzugetretenen Richter zuverlässig Kenntnis vom Inhalt der Zeugenaussagen verschaffen. Hierzu müssen die Protokolle über die Zeugenvernehmung wie nach der Vernehmung durch einen beauftragten Richter im Wege des …
Klagebefugnis einer Personengesellschaft – und ihre Vollbeendigung
Mit der Vollbeendigung einer Personengesellschaft entfällt auch ihre Klagebefugnis.
Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist mit mit dem Ausscheiden eines der beiden Gesellschafter einer GbR dessen Anteil am Gesamthandvermögen auf den verbliebenen Gesellschafter im Wege der Anwachsung gemäß § …
Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten – und die Tatsachengrundlage
Besteht im Einzelfall die Notwendigkeit zur Beweisaufnahme, muss das Finanzgericht bei Beweiserhebung durch einen Sachverständigen § 82 FGO i.V.m. §§ 386 bis 414 ZPO beachten und insbesondere nach § 404a Abs. 3 ZPO bestimmen, welche (streitigen) Tatsachen der Sachverständige der …
Wenn das Finanzamt nach 41 Jahren seine Rechtsauffassung ändert…
Die Insolvenz des ehrenamtlichen Richters
Gewählte und berufene ehrenamtliche Richter sind nur in den § 21 Abs. 1 FGO genannten Fällen von ihrem Amt zu entbinden. Ferner kann ein ehrenamtlicher Richter gemäß § 21 Abs. 2 FGO in besonderen Härtefällen auf Antrag von der weiteren …
Grundsätzliche Bedeutung – und trotzdem keine PKH?
Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt die gleichzeitige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Regel aus. Wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und zeitgleich über einen Prozesskostenhilfeantrag entschieden, so ist, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt nochmals bestätigte, …
Hinzuziehung bei Festsetzungsverjährung
Eine Hinzuziehung ist nach Eintritt der Festsetzungsverjährung nicht mehr möglich.
Zwar ist der Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 174 Abs. 4 Satz 3 AO grundsätzlich unbeachtlich, wenn die steuerlichen Folgerungen innerhalb eines Jahres nach Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Steuerbescheides …
Fehlerhafte Schätzung bei der Bemessung der Zweitwohnungssteuer
Mit der Frage, wie eine Zweitwohnungssteuer zu bemessen ist, hat sich aktuell das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auseinandergesetzt.
In dem entschiedenen Fall wandte sich eine Klägerin gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid, mit dem der Beklagte die Zweitwohnungssteuer für ihren Bungalow für das Jahr 2010 …
Die fiktive Hundehaltereigenschaft und die Hundesteuer
Regelt eine örtliche Hundesteuersatzung die Höhe der Hundesteuer in der Weise, dass für weitere gehaltene Hunde jeweils gestaffelt höhere Steuerbeträge angesetzt werden, so wird die Frage interessant, wer bei mehreren in einem Haus lebenden Personen Hundehalter ist.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz …
Sexuelles Vergnügen im Steuerrecht
Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden hat, dass die Leistungen eines Tantra-Massage-Studios, welches gegen Entgelt Ganzkörpermassagen anbietet, bei denen der Intimbereich einbezogen wird, der Vergnügungssteuer unterliegen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als Berufungsinstanz hat diese Entscheidung nun …
Das war das Steuerrecht im Mai 2015: