Steuerrecht im Mai 2015

Bewertung von Minderheitsbeteiligung und eine Bierdeckelsammlung; die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer; Fahrtaufwendungen und Honorarrückforderungen; Einspruchs-und Klagebefugnisse und selbst erbrachte Pflegeleistungen als außergewöhnliche Belastung.

 

Das war das Steuerrecht im Mai 2015:

 

Sexuelles Vergnügen im Steuerrecht

Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden hat, dass die Leistungen eines Tantra-Massage-Studios, welches gegen Entgelt Ganzkörpermassagen anbietet, bei denen der Intimbereich einbezogen wird, der Vergnügungssteuer unterliegen.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als Berufungsinstanz hat diese Entscheidung nun …