Bei parallelen Rechtsbehelfen für verschiedene Streitjahre aufgrund eines einheitlichen Lebensvorgangs handelt es sich gebührenrechtlich um eine Angelegenheit mit nur einer Geschäftsgebühr nach dem zusammen gerechneten Streitwert aus den verschiedenen Gegenständen bzw. Streitjahren.
Eine Erhöhungsgebühr entsteht nicht bei Zusammenrechnung der Streitwerte …
