Tatbestandsberichtigungsantrag – und die Entscheidungserheblichkeit

Ein Tatbestandsberichtigungsantrag ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzulehnen, wenn die zu berichtigende Feststellung nicht entscheidungserheblich war.

Das für einen Tatbestandsberichtigungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis1 ist mangels Entscheidungserheblichkeit nicht gegeben, wenn

  • die betroffenen Feststellungen für die Vorentscheidung nicht entscheidungserheblich waren und
  • ebenso wenig für

Gewinnfeststellung – und die Klagebefugnis bei der liquidationslos vollbeendeten Personengesellschaft

Hinsichtlich eines Gewinnfeststellungsbescheides erfolgt kein Übergang der Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 FGO auf den Gesamtrechtsnachfolger der liquidationslos vollbeendeten Personengesellschaft.

Erlischt eine Personengesellschaft durch Vollbeendigung ohne Abwicklung, kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Gewinnfeststellungsbescheid …

Verfahrensverbindung bei Entscheidungsreife

Bei Entscheidungsreife eines Verfahrens ist die Verbindung mit einem weiteren Verfahren nicht mehr möglich.

Die Verbindung mehrerer anhängiger Klageverfahren steht im Ermessen des Gerichts. Sie dient der Prozessökonomie, indem Doppelarbeit und sich widersprechende Entscheidungen vermieden werden sollen.

Dieser Zweck kann …

Klage gegen einen Folgebescheid

Nach der hier entsprechend anzuwendenden Rechtsprechung des Bundessfinanzhofs ist die Klage gegen einen Folgebescheid auch insoweit zulässig ist, als Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid erhoben werden und eine zunächst unbegründete Klage durch eine Änderung des Grundlagenbescheides begründet werden kann1.…