Zurückverweisung an das Finanzgericht

Eine ‑durch § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO ermöglichte- Zurückverweisung an einen anderen Bundesfinanzhof des Finanzgerichts setzt besondere sachliche Gründe voraus. Gravierende Verfahrensfehler des Finanzgerichts allein reichen hierfür grundsätzlich nicht aus. Hinzukommen muss vielmehr im Regelfall, dass ernstliche Zweifel …

Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten

Nach § 129 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler sowie Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen …

Der Wert des Nießbrauchsrechts

Der nach § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigende Wert des Nießbrauchsrechts wird bei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch nicht durch die weiterhin vom Nießbraucher persönlich zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen gemindert. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Münster in dem …

Alte Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes – und das coronabedingte Vollstreckungsmoratorium

Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF, Schreiben betreffend „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV‑2“ vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind. Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe …