Einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegner kann im Allgemeinen Prozesskostenhilfe erst gewährt werden, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind1.
In dem Ausschluss mutwilliger Rechtsverfolgung und -verteidigung …