Eingruppierung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin – bei Tätigkeit in einer integrativen Kindergartengruppe

Maßgebend für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis1. Dabei kann die gesamte vertraglich geschuldete Tätigkeit einen einzigen Arbeitsvorgang ausmachen.

Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst. …

Eingruppierung eines Hafenfacharbeiters – und die auf betriebliche Veranlassung absolvierte  Facharbeiterprüfung

Bei Hafenarbeitern, die unter den Geltungsbereich des Eingruppierungsvertrags für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.05.2000 begründet wurde, fallen, reicht für eine Eingruppierung in die Lohngruppe V EV das Ablegen der Hafenfacharbeiterprüfung allein nicht (mehr) aus. Vielmehr …

Eingruppierung im öffentlichen Dienst – und der Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung

Eine Sachbearbeiterin in der Rechtsabteilung eines Landesversorgungsamtes, die Vorverfahren sowie Streitverfahren erster oder zweiter Instanz bearbeitet (Sachbearbeiterin “Rechts- und Prozessangelegenheiten, Feststellungsverfahren SGB IX”), ist nicht in die Entgeltgruppe 10 TV-L einzugruppieren, da sie nicht in einer Rechtsabteilung im Rechtssinn beschäftigt …

Betonpumpenmaschinisten – und ihre Eingruppierung

Ein Betonpumpenmaschinist (Fahrer einer auf einem LKW montierten Betonpumpe) ist nicht in die Lohngruppe 4 (Arbeitnehmer mit einschlägiger Berufsausbildung) des Manteltarifvertrages vom 01.01.2010 für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Kies, Sand, Naturstein, Leichtzuschlagsstoffe- und Baustoff-Recyclingindustrie sowie für die Mörtel, Transportbeton …

Korrigierende Rückstufung im Jobcenter

Die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung lassen sich auf die Stufenzuordnung im Sinne einer Rückstufung übertragen, wenn sich die Stufenzuordnung auf eine bloße Rechtsanwendung im Rahmen tariflicher Vorgaben beschränkt und nicht auf einer rechtsgestaltenden Entscheidung, z. B. einer Ermessensausübung, beruht1

Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

Die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe IIa BAT-O bzw. die Entgeltgruppe 13 Ü TV-L setzt nicht nur eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung voraus. Diese muss für den Arbeitsplatz vielmehr auch erforderlich sein. Das Tätigkeitsmerkmal “Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit” …

Rückkehr in eine alte Vergütungsgruppe

Die Tarifvertragsparteien waren nach dem Gleichheitssatz nicht gehalten, für die Fälle der erneuten Höhergruppierung eine Ausnahme dahingehend zu regeln, dass – entsprechend der Regelung beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses – die vor der Rückgruppierung erfolgten Steigerungen nach der erneuten Höhergruppierung wieder …

Eingruppierung – Angestellte mit Hochschulbildung

Das Tätigkeitsmerkmal “Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit” (im Sinne der Eingruppierungsvorschriften des TV-L) setzt voraus, dass die von der Arbeitnehmerin auszuübende Tätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert und sie über eine entsprechende wissenschaftliche Hochschulbildung verfügt. Ihre auszuübende …

Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung – und die maßgebliche Vergütungsordnung in einem tarifpluralen Betrieb

Eine Vergütungsordnung iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG ist ein kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer der Vergütungsgruppen nach bestimmten generell beschriebenen Merkmalen vorsieht. Sie spiegelt die ihr zugrunde liegenden Vergütungsgrundsätze wider. Damit …