Eingruppierung eines als Fachleiter eingesetzten Gymnasiallehrers – und die vorläufige Haushaltsführung des Landes

Berlin, Rotes Rathaus

Die Höhergruppierung tarifbeschäftigter Lehrkräfte richtet sich nach den beamtenrechtlichen Beförderungsvoraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes. Solange eine fiktive Beförderung wegen fehlender laufbahn- oder haushaltsrechtlicher Voraussetzungen nicht möglich wäre, besteht auch kein Anspruch auf Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe.

In dem aktuell vom …

Eingruppierung im Einzelhandel – und das Erfordernis einer Berufsausbildung oder 3jährigen Berufstätigkeit

Obsttheke

Regelmäßig sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals als erfüllt anzusehen, wenn die Tarifvertragsparteien den Tätigkeitsmerkmalen einzelner Entgeltgruppen bestimmte, hinreichend abgegrenzte konkrete Tätigkeiten zuordnen – sog. Tätigkeits, Regel- oder Richtbeispiele. Haben die Tarifvertragsparteien Tätigkeitsbeispiele festgelegt, ist ein Rückgriff auf die Obersätze nicht …

Korrigierende Rückgruppierung

Bundesarbeitsgericht

Die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung, nach denen die Arbeitgeberin die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher angenommenen Bewertung der Tätigkeit trägt, sind nur anzuwenden, wenn sich aus der bislang vorgenommenen Zuordnung zu einer Entgeltgruppe oder einem Tätigkeitsmerkmal …