Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen.
Nach den Feststellungen der Strafgerichte erließ der als Familienrichter tätige Richter im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und …
















