Befristete Arbeitsverhältnisse – die Entfristungsklage und das vorläufige Weiterbeschäftigungsbegehren

Das im Interesse des Klägers als uneigentlicher Hilfsantrag auszulegende vorläufige Weiterbeschäftigungsbegehren ist mit dem Erfolg des Entfristungsantrags zur Entscheidung angefallen. Es ist bei einem Erfolg des Entfristungsantrags auch begründet. Die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.19851 …

Hochschulkanzler auf Zeit – vorläufig.

Das Beamtenverhältniss auf Zeit für den Kanzler einer brandenburgischen Hochschule kann nicht vorläufig verlängert werden. Das Ober­verwaltungs­gericht Ber­lin-Bran­den­burg entschied jetzt in einem vor­läu­figen Rechts­schutz­ver­fah­ren, dass das Land Bran­den­burg nicht ver­pflich­tet ist, das bis zum 28. Febru­ar 2017 befris­tete Beam­ten­ver­hält­nis des …

Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

Die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung unterliegt der Angemessenheitskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB. Im Falle einer Erhöhung des Arbeitszeitvolumens um mehr als 25 % einer entsprechenden Vollzeitbeschäftigung sind zur Annahme einer nicht unangemessenen Benachteiligung Umstände erforderlich, die die Befristung des Arbeitsverhältnisses …

Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich – und der institutionelle Rechtsmissbrauch

Eine nach dem WissZeitVG vorgenommene Befristung eines wissenschaftlichen Arbeitsverhältnisses im Hochschulbereich ist regelmäßig nicht nach den vom Bundesarbeitsgericht für Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs1 unwirksam. Diese Grundsätze finden bei Befristungen im Wissenschaftsbereich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG grundsätzlich …

Befristung einer erheblichen Arbeitszeiterhöhung

Die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen unterliegt nicht der Befristungskontrolle nach den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, sondern der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Die befristete Erhöhung der Arbeitszeit in erheblichem Umfang erfordert jedoch zur Annahme einer nicht unangemessenen Benachteiligung des …

Mehrere sachgrundlose Befristungen – und das Ping-Pong-Spiel zwischen zwei Arbeitgebern

Die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über …