Ein Lebensmittelunternehmen ist grundsätzlich verpflichtet, bei einem durch eine Eigenkontrolle positiv festgestellten Salmonellenbefall die bereits ausgelieferte Ware zurückzunehmen.
So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die von der Klägerin erhobene Feststellungsklage abgewiesen. Geklagt hatte ein …