Der Bundesgerichtshof hat nun erstmals entschieden, dass die in der Humanmedizin entwickelten Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern, insbesondere auch bei Befunderhebungsfehlern, auch im Bereich der tierärztlichen Behandlung anzuwenden sind.
Beide Tätigkeiten beziehen sich auf einen lebenden Organismus. Bei …