Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren: Wie hoch muss der Sicherheitsabschlag sein?

Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren mit ungeeichtem Polizeitacho ist ein Sicherheitsabschlag von 20 % des Messwerts grundsätzlich ausreichend und erforderlich. Weicht ein Gericht hiervon ab, muss dies detailliert begründet werden – pauschale Verweise auf „optimale Bedingungen“ genügen nicht. Die Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren mit einem Fahrzeug, dessen Tachometer nicht geeicht ist, stellt eine in der Rechtsprechung anerkannte Messmethode dar. Bei dieser Methode …