In den sog. Dublin-III-Fällen kommt ein Leistungsausschluss für Asylbewerber nach §§ 1 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG aufgrund verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben vorläufig nicht zum Tragen.
In dem hier vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Eilverfahren ging es um einen 1996 geborenen …













