Corona-Quarantäne während des Urlaubs

Eine COVID-19-Quarantäne während des Urlaubs ist nur dann nicht auf den Urlaubsanspruch anzurechnen, wenn eine ärztliche AU-Bescheinigung vorliegt. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall befand sich die Arbeitnehmerin, eine Maschinenbedienerin in einem Produktionsbetrieb, befand sich in der Zeit …