Abriss eines Scheibenwischers während des Waschvorgangs

Steht fest, dass ein Scheibenwischer während des Waschvorgangs abgerissen wurde, so besteht ein Ersatzanspruch hinsichtlich des Wischerblatts. Eine ordnungsgemäß arbeitende Anlage darf fremdes Eigentum nicht beschädigen. Hierzu führte das Gericht aus: Es ist unstreitig, dass der Wischer während des Betriebes der Anlage abgerissen wurde. Der Kläger präsentierte im Termin vom 19.06.2014 zudem die Bestandteile des Wischers und ein elastisches Stück Plastikschaumstoff, das als Teil der …