Auch ein nicht ausschließlich in katholischer Trägerschaft betriebenes Krankenhaus kann die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch seine angestellten Ärzte untersagen.
In dem aktuell vom Landesarbeitsgericht Hamm entschiedenen Fall ist der klagende Arzt bei der beklagten Krankenhausträgerin und zuvor bei ihrer Rechtsvorgängerin …
