Mit Ablauf des Monats Oktober 2024 wurde Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Stefan Liebler nach mehr als zwanzigjähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht…
Tag: 4. November 2024
Der angebliche Verstoß des Verwaltungsgerichts gegen den Überzeugungsgrundsatz
(Angebliche) Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen. Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge …
Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen – und die erforderlichen Ersatzmaßnahmen
Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt es, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen nicht nur durch die Beseitigung vertikaler Strukturen zu ersetzen. In den beiden aktuell vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fällen wenden sich die Betreiberinnen von insgesamt fünf Windenergieanlagen in Brandenburg gegen Ersatzzahlungen …
Rechtliches Gehör – und das erfolglose Akteneinsichtsgesuch
Die übergangenen Beweisangebote – und die Aufklärungsrüge
Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, Daran fehlt es, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde nicht aufzeigt, welchen konkreten Beweisangeboten zu aus der Sicht der Vorinstanz entscheidungserheblichen Tatsachen das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt ist. Ob die Änderungen des Einzelhandels- und …
Der Streit um die Besoldung eines freigestellten Betriebsrats – und die Feststellungsklage
Windenergieanlagen – und die Erprobung von vogelschützenden Antikollisionssystemen
Der Ausnahmetatbestand der Forschungszwecke i. S. d. § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG beschränkt sich nicht auf Forschung an dem betroffenen Tier und/oder über das betroffene Tier. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall begeht eine anerkannte …
Verschuldensunabhängige Haftung unter Mietern bei Wasserschäden?
Die verschuldensunabhängige Haftung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB ist im Verhältnis zu Mietern untereinander nicht anwendbar, wenn Wasser von einem Grundstücksteil in einen anderen eingedrungen ist und dadurch Schäden verursacht wurden. Auch Verschleißteile sind nicht per se …





