Der hypothetisch verjährte Anschlussbeitrag im Land Brandenburg – und die Umstellung auf Benutzungsgebühren

Kläranlage

Ein Vertrauensschutz aufgrund hypothetischer Festsetzungsverjährung des Anschlussbeitrags ist auch bei einer Umstellung auf Benutzungsgebühren zu berücksichtigen. Wechselt ein Einrichtungsträger zur Deckung des Herstellungsaufwands von einer Beitragsfinanzierung auf eine reine Gebührenfinanzierung mit unterschiedlichen Gebühren für Beitragszahler und -nichtzahler („gespaltene“ Gebührensätze), darf …