Täglich drei- bis viermaliges Stoßlüften zur Vermeidung von Schimmel (hier: Vermeidung von Tauwasser an den Kältebrücken) belastet den Mieter nicht überobligatorisch. Sofern der Mieter abwesend ist, so ist in dieser Zeit kein Lüften erforderlich. Dies ergibt sich daraus, dass bei …