Wenn ein Arbeitnehmer mit der Versetzung nicht einverstanden ist, kann er den Dienst nicht einfach verweigern!

Arbeitnehmer, die mit ihrer vom Unternehmen beabsichtigten Versetzung nicht einverstanden sind und daher ihren Dienst am neuen Arbeitsplatz gar nicht erst antreten, riskieren auch nach langer Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung. Eine entsprechende Kündigungsschutzklage einer Verkäuferin gegen eine Bäckereikette wurde daheer …