Klagerücknahme – und ihre Anfechtung

Gerichtsgebäude Neustadt an der Weinstrasse

Die Rücknahme einer Klage ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht -etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen- angefochten werden. Die Rücknahme einer Klage ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht …

Regenzeit ist kein Reisemangel: Reisender muss sich über typische Witterungsbedingungen am Zielort selbst informieren

Ein Reisender kann und muss sich grundsätzlich selbst über allgemein zugängliche Quellen über die klimatischen Bedingungen des Reiseziels informieren. Den Reiseveranstalter trifft keine Aufklärungspflicht, da kein Wissensgefälle vorliegt. Dem Reisenden stehen daher auch keine Minderungsansprüche zu, weil die gebuchte Ecuadorreise …