Beschlusszwang für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht

Ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, muss einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft …