Der American Bully ist doch ein Listenhund

Wir hatten hier und an anderer Stelle schon mehrfach über den Streitpunkt berichtet, ob ein „American Bully“ unter die Listenhunde fällt oder nicht. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nun im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens entschieden, dass ein Hund, dessen Vater ein American Bully ist, als Listenhund im Sinne des LHundG Rheinland-Pfalz einzustufen ist. In dem entschiedenen […]