Bebaungsplan – und die unzureichende Ermittlung der für die Abwägung bedeutsamen Belange

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat einem Normenkontrollantrag stattgegeben und den Bebauungsplan der Stadt Ostritz »Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße« wegen einer unzureichenden Ermittlung der für die Abwägung bedeutsamen Belange für unwirksam erklärt. Die Antragstellerin ist Eigentümerin von im Satzungsgebiet liegenden Grundstücken, die sie gewerblich nutzt. …