Die in Russland geplante Zahnbehandlung

500 €-Scheine

Bargeld unterliegt auch dann dem Ausfuhrverbot nach der Russland-Sanktionen-Verordnung, wenn damit die Bezahlung einer medizinischen Behandlung beabsichtigt ist. In dem hier vom Amtsgericht Frankfurt am Main entschiedenen Strafverfahren beabsichtigte der Angeklagte, von Frankfurt am Main über Istanbul und Moskau nach Kaliningrad …