Die nicht nachgewiesener Corona-Impfung – und das Betretungs- und Tätigkeitsverbot für die Behinderteneinrichtung

Vom zuständigen Gesundheitsamt verhängte Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Impfung für Mitarbeiter in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtmäßig. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts zu Recht hat daher der Kreis Viersen gegen einen Mitarbeiter einer Einrichtung …