Intelligenzminderung bis zum Schwachsinn

Eine Intelligenzminderung ohne nachweisbaren Organbefund kann dem Eingangsmerkmal des “Schwachsinns” unterfallen und damit eine besondere Erscheinungsform schwerer anderer seelischer Abartigkeiten darstellen1, die zu einer erheblich verminderten oder sogar aufgehobenen Schuldfähigkeit führen kann.

Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit …