Das abweichende Vertragsangebot

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof1 muss der Empfänger eines Vertragsangebots, wenn er von dem Vertragswillen des Anbietenden abweichen will, das in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen.

Erklärt der Vertragspartner seinen vom Angebot abweichenden Vertragswillen nicht hinreichend …