Tatbestandsberichtigungsantrag – und die Entscheidungserheblichkeit

Ein Tatbestandsberichtigungsantrag ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzulehnen, wenn die zu berichtigende Feststellung nicht entscheidungserheblich war.

Das für einen Tatbestandsberichtigungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis1 ist mangels Entscheidungserheblichkeit nicht gegeben, wenn

  • die betroffenen Feststellungen für die Vorentscheidung nicht entscheidungserheblich waren und
  • ebenso wenig für