Für Streitigkeiten über die Festsetzung des Beginns der Schutzzeit im Sinne des § 4 Einsatz-Weiterverwendungsgesetz ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet.
Die Wehrdienstgerichte sind unter anderem für Streitigkeiten sachlich zuständig, die Entscheidungen über die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen…