Telekommunikationsüberwachung – und die Telefonate mit einer Psychologischen Psychotherapeutin

Die im Rahmen einer richterlich angeordneten Telekommunikationsüberwachung erfolgten Aufzeichnungen über die durch die Überwachungsmaßnahme gewonnenen Erkenntnisse müssen, soweit sie Telefonate mit einer Psychologischen Psychotherapeutin betreffen, nicht unverzüglich gelöscht werden.

Eine solche Pflicht zur Löschung ergibt sich zunächst nicht aus §