Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf unter bestimmten Voraussetzungen Tierbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen sind.
Diese Entscheidung hat nun der Bundesfinanzhof bestätigt.
Gestritten wurde um die Frage, ob Aufwendungen …