Ein von einem wechselnden, insgesamt ca.01.000 Personen umfassenden Benutzerkreis aufgesuchtes Fitnesscenter fällt unter den Begriff des “öffentlich genutztes Gebäudes” im Sinne des § 50 Satz 1 BImSchG und des Art 12 Abs.1 Seveso II-Richtlinie.
Nach § 50 Satz 1 BImSchG…