Mit den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres hatte sich jetzt das Bundesarbeitsgericht zu befassen: In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ist dDie im Jahr 1959 geborene Klägerin seit 1991 bei der Beklagten beschäftigt. Ihr …