Rechtsschutz für beschränkt Steuerpflichtige

Auch soweit auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige -unter der äußerst zweifelhaften Prämisse ihrer Vergleichbarkeit im verfassungsrechtlichen Sinne- auf zwei unterschiedliche Rechtsschutzwege verwiesen werden, können hieraus allein noch keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken hergeleitet werden, solange …