Auch soweit auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige -unter der äußerst zweifelhaften Prämisse ihrer Vergleichbarkeit im verfassungsrechtlichen Sinne- auf zwei unterschiedliche Rechtsschutzwege verwiesen werden, können hieraus allein noch keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken hergeleitet werden, solange …
Tag: 7. Januar 2015
Eintrittsgelder fürs Dorffest – und der Anteil des Finanzamtes
Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes für von ihr organisierte “Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten” verlangt, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG. In dem jetzt …