Die sich aus dem Bereicherungsrecht ergebenden Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. sind dabei nicht auf eine Wirkung ab Zugang des Widerspruchs (ex nunc) zu beschränken1. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge hat nach den …
Tag: 3. Dezember 2014
Rückwärtsversicherung – und die unvollständige Erklärung zu den Vorschäden
Die in § 2 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 VVG a.F. geregelte Freiheit vom Leistungsversprechen einer Rückwärtsversicherung setzt – ebenso wie eine für rückwirkenden Versicherungsschutz vertraglich vereinbarte Klausel “frei von bekannten Verstößen” – positive Kenntnis des Versicherungsnehmers davon voraus, …