Einsicht in die Mitgliederliste

Zu den Büchern und Urkunden des Vereins gehört auch die Mitgliederliste1. Dementsprechend steht auch einem einzelnen Vereinsmitglied ein Anspruch auf Einsicht bzw. Herausgabe der Mitgliederliste jedenfalls dann zu, wenn es ein berechtigtes Interesse geltend machen kann2. Unter welchen Voraussetzungen ein …