Zurücktreten der Betriebsgefahr eines Traktorgespanns wegen überhöhter Geschwindigkeit des entgegenkommenden Sattelschleppers

Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Unfallstelle auf 60 km/h begrenzt und fuhr der Fahrer eines schwer beladenen Sattelschleppers auf einer 6 m breiten Straße bei einem unübersichtlichen und kurvenreichen Straßenverlauf mit einer für die vorliegenden Straßenverkehrsverhältnisse weit überhöhten Geschwindigkeit von über 80 km/h, tritt hinter diesem schweren Verkehrsverstoß die Betriebsgefahr eines entgegenkommenden Traktorgespanns vollständig zurück. …