Die Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen ist auch bei kommunalen Wohnungsgesellschaften unzulässig.
So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden, dass kommunale Wohnungsbaugesellschaften nicht zu Anschlussbeiträgen herangezogen werden dürfen, die nach der Rechtslage in Brandenburg vor dem 1. Februar 2004 nicht …